AGB Goldankauf München |
Allgemeine GeschäftsbedingungenVertragsbedingungen und Informationen goldankauf-muenchen.de 1. Allgemeines und Geltungsbereich Wir informieren Sie außerdem über wichtige Gesichtspunkte, die für den Vertragsschluss und die Vertragsabwicklung relevant sind. Lieferung, Leistung, Angebote, Käufe und Verkäufe erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Informationen und Vertragsbedingungen; sie werden Bestandteil der jeweiligen Verträge. Bevor Sie mit uns in Kontakt treten, empfehlen wir Ihnen, die Informationen und Vertragsbedingungen für Ihre Unterlagen auszudrucken. Sie können auch in den Arbeitsspeicher geladen und abgespeichert werden. Wir kaufen die Edelmetalle Gold, Silber, Platin, Palladium und Rhodium an. Diese werden wieder dem Rohstoffkreislauf zugeführt. Außerdem kaufen wir Armband- und Taschenuhren an. Edelmetalle (z. B. Goldschmuck, Schmuck, Zahngold, Barren, Münzen, Tafelsilber, Silberbesteck usw.) und Uhren werden sowohl von Verbrauchern als auch von Unternehmen angekauft. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist dagegen eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. 2. Unsere Identität Ihr Vertragspartner ist: Ralf Starre
3. Abschluss des Vertrages Nachfolgend aufgeführte Bestimmungen regeln Vertragsschluss und –abwicklung beim Ankauf von Edelmetall, Uhren und anderen Wertgegenständen (im Folgenden „Waren“ genannt) von Ihnen als Kunden. a) (1) Sie können die Ware mit einem Ausdruck des vollständig ausgefüllten, von uns auf unserer Webseite bereitgestellten Versand-Begleitschreibens per Postdienstleister einsenden. (2) Ab einem Warenwert von 500 Euro können Sie Ihre zum Ankauf angebotene Ware auch auf unsere Kosten durch eine von uns beauftragte Werttransportfirma abholen lassen. Hierfür steht unser Werttransport-Abholungs-Formular zur Verfügung, das auf unserer Webseite zum Abruf angeboten wird. (3) Zusendungen von Waren finden auf Ihr Risiko statt. (4) Sie können die Ware auch persönlich in unseren Geschäftsräumen in 81241 München, Planegger Straße 9a, oder 81679 München, Bülowstraße 9, vorlegen und bewerten lassen. (5) Auf Ihren Wunsch besucht Sie einer unserer Mitarbeiter auch zu Hause und bewertet Ihre zum Verkauf angebotenen Waren. b) Über den Eingang der Ware bei uns erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Mit dem Eingang der Ware erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die vorgelegte bzw. übersandte Ware durch uns zur Wertermittlung begutachtet wird. c) Nehmen Sie dieses Angebot fernmündlich oder in Textform an, kommt damit ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen uns und Ihnen zustande. Der Kaufpreis wird von uns, an das von Ihnen auf dem Begleitschreiben angegebene Konto überwiesen. Das Eigentum an der eingelieferten bzw. ausgehändigten Ware geht auf uns über. Bei persönlicher Abgabe der Ware in unseren Geschäftsräumen ist nach Absprache auch eine Barauszahlung des Kaufpreises möglich. Kommt keine Einigung über einen Ankauf der Ware zustande, wird Ihnen die Ware auf unsere Kosten und versichert an die von Ihnen angegebene Adresse zurückgesandt. d) 4. Nichtbestehen eines Widerrufsrechts Ein Widerrufsrecht besteht gem. den gesetzlichen Bestimmungen des § 312g II 1 Nr.8 BGB nicht, da der Fernabsatzvertrag die Lieferung von Waren zum Gegenstand hat, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die wir keinen Einfluss haben und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können. Dies gilt insbesondere auch für die von uns angekauften Edelmetalle. 5. Versandkosten Die Versandkosten für den Selbstversand der von Ihnen angebotenen Ware haben Sie selbst zu tragen. Sofern Sie eine Abholung bei Ihnen durch einen Werttransport mit uns vereinbaren, fallen für Sie keine Versandkosten an. Die Kosten einer eventuellen Rücksendung der Ware, sofern der Kaufvertrag nicht zustande kommt, übernehmen wir. 6. Fälligkeit, Zahlungsmodalitäten Der an Sie zu bezahlende Kaufpreis wird sofort nach Zustandekommen des Vertrages fällig. Wir bieten Ihnen folgende Möglichkeiten an: a) Barauszahlung nach Übergabe und Prüfung der Ware in unseren Geschäftsräumen. b) unbare Auszahlung durch Überweisung des Kaufpreises auf die von Ihnen angegebene Kontoverbindung 7. Kundendienst Etwaige Fragen oder Beanstandungen richten Sie bitte schriftlich an uns unter der in 2. genannten Adresse, per E-Mail an info@goldankauf-muenchen.de, per Fax an +49 (0)89 666 16 88 – 29 oder telefonisch an uns unter der Telefonnr. +49 (0)89 666 16 88 – 0 8. Datenschutz Die Erhebung, Speicherung, Veränderung, Übermittlung, Sperrung, Löschung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt durch uns stets in Übereinstimmung mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen und übrigen gesetzlichen Bestimmungen. Sie unterliegen der Geheimhaltung. Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt ausschließlich im Rahmen der Vertragsabwicklung an den Transporteur und das Kreditinstitut. Sie haben das Recht, unentgeltlich Auskunft zu den zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten, diese gegebenenfalls berichtigen zu lassen und Ihre Einwilligung in die Speicherung der Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an unsere in der Anbieterkennzeichnung angegebene Adresse. Beachten Sie bitte auch unsere Datenschutzerklärung. 9. Schlussbestimmungen, anwendbares Recht, Gerichtsstandsvereinbarung bei Unternehmern, salvatorische Klausel Jede Änderung, Aufhebung oder Ergänzung dieser AGB bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Vertragssprache ist deutsch. Gerichtsstand für Streitigkeiten ist, sofern der Kunde Unternehmer ist, München. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Sollte eine Bestimmung in diesen AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall, eine Regelung zu vereinbaren, die den ursprünglichen rechtlichen und wirtschaftlichen Intentionen am Nächsten kommt. |
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